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Ein starkes Zeichen: KTSV Preussen 1855 verabschiedet Schutzkonzept gegen GewaltLogoSchutzkonzept

Der KTSV Preussen 1855 macht als einer der ersten Sportvereine am Niederrhein einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung eines sicheren und wertschätzenden Vereinsumfelds. Mit der Fertigstellung unseres Schutzkonzepts gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt setzen wir ein klares Zeichen für Prävention und Verantwortung.

Bereits im Februar berichteten wir an dieser Stelle über die Notwendigkeit der Entwicklung eines derartigen Konzeptes, unter anderem um berechtigt zu bleiben, Fördergelder für den Jugendsport zu erhalten.

Das Schutzkonzept dient nicht nur der Vorbeugung von Gewalt, sondern auch als Handlungsrahmen für den Ernstfall. Es umfasst klare Verhaltensregeln, Schulungsmaßnahmen für unsere Mitglieder und Mitarbeitenden sowie eine Anlaufstelle für Betroffene. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle – von unseren jüngsten Mitgliedern bis hin zu den langjährigen Unterstützern – sicher und respektiert fühlen können.

Als Verein mit einer langen Tradition und großer Verantwortung ist es uns wichtig, nicht nur sportliche, sondern auch gesellschaftliche Werte zu fördern. Dieses Schutzkonzept ist ein zentraler Baustein, um unsere Werte zu leben und gemeinsam für ein faires Miteinander einzutreten.

Wir sind stolz darauf, diesen Meilenstein erreicht zu haben, und danken besonders unserem Jugendleiter Thomas Schneider, der seit Februar diesen Jahres federführend an der Entwicklung und Umsetzung beteiligt war und viele Stunden seiner Freizeit unter anderem in spezifische Schulungen zu diesem Thema investiert hat. Gemeinsam machen wir den KTSV Preussen 1855 zu einem Ort, an dem Sport, Gemeinschaft und Sicherheit Hand in Hand gehen.

Das Dokument zum Schutzkonzept kann auf unserer Homepage unter HAUPTVEREIN -> SATZUNG aufgerufen werden.

Hintergründe:

Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes im Sport

Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Die Sicherung hoher fachlicher Standards, ein verbesserter Austausch, insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten sollen dieses Ziel sicherstellen. Zudem werden Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihres Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht.

Rechtliche Notwendigkeit:

Vereine, insbesondere solche mit Angeboten für Kinder, Jugendliche oder Schutzbedürftige, sind durch eine Kombination aus Zivil-, Straf-, Sozial- und Arbeitsrecht verpflichtet, Schutzkonzepte gegen Gewalt zu entwickeln. Diese Konzepte helfen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine sichere Umgebung zu schaffen.

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